By - Margit

VOLLE SPIELSTÄRKE

Breitensport mit bis zu 50 Personen möglich
Die mit, 5.2., in Kraft tretende Novellen der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
• Die 25-Personen-Grenze wurde auf 50 erhöht. Trainings und Wettkämpfe sind somit im Breitensport mit bis zu 50 Teilnehmer:innen möglich
• Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
• Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr verlängert
• Stehen ausschließlich zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung, gelten für Personen (z.B. Zuschauer:innen) indoor wie outdoor eine Obergrenze von max. 2.000 Teilnehmer:innen und der 2G-Nachweis.
(Sport Austria)